Seit 1.1.2003 ist das Gesetz über die Abfertigung neu voll wirksam. Damit steht das gesamte Abfertigungsrecht auf neuen Beinen, und sämtliche Abfertigungsansprüche für nach dem 1.1.2003 eingestellte Mitarbeiter sind nur mehr über Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) abzuwickeln.
Die Abfertigung neu basiert auf laufenden Beitragszahlungen des Arbeitsgebers an eine Mitarbeitervorsorgekasse. Das sind monatlich 1,53% des Bruttoentgeltes für alle ab 01.01.2003 eingestellten Arbeitnehmer.
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